FAQ


Hygieneprodukte

  • Wie muss der Helixtest dokumentiert werden?

    Der Helixtest prüft die für den zahnärztlichen Bereich relevante Dampfdurchdringung von Hohlkörpern (beispielsweise Winkelstücke oder verpackte Hohlkörperinstrumente). Die Ergebnisse des Helixtests müssen dokumentiert werden. Die Indikatorstreifen mit dem Farbumschlag müssen jedoch nicht aufbewahrt werden. Achten Sie bitte auf eine kühle, trockene und dunkle Lagerung der nicht benutzen Indikatorstreifen. 

  • Freigabe Dokumentation aufbewahren?

    Zahnarztpraxen müssen eine Rückverfolgung der Instrumente gewährleisten. Die Dokumentation muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Sterile Anwendung von Papierspitzen

    Es dürfen am Patienten ausschliesslich nur sterile Papierspitzen zum Einsatz kommen. Legen Sie bitte keine Papierspitzen in den Steri. Die Papierspitzen wurden bereits mit Gammastrahlen sterilisiert und halten eine feuchte Sterilisation im Steri nicht durch und weichen auf. Kaufen Sie darum lieber kleine Abpackungsmengen.

  • Manuelle Aufbereitung der H&W Stücke

    Eine hinreichende Sicherheit, dass die in das Innere der Übertragungsinstrumente gelangten Mikroorganismen als mögliche Ursache von Infektionen ausscheiden, gibt allein eine sehr sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Außen- und Innenflächen mit "voll"viruziden Produkten nach jedem Patienten.Weitere Informationen dazu finden unter 4.1 und 4.4.2 hier.


Desinfektion & Keime

  • Wie lange ist Instrumentendesinfektion verwendbar?

    Instrumentendesinfektion ist laut RKI täglich zu wechseln. Weitere Info dazu finden Sie hier

  • Wie lange ist FFP2 und 3 tragbar?

     Hier über die unterschiedlichen Masken informieren und weiteres zur Tragezeit finden Sie hier.

  • Wie lange überleben Keime auf Flächen?

    Die mikrobielle Kontamination von Flächen und Gegenständen ist durch Kontakte und Patienten Aerosole unabwendbar. Darum ist die Flächendesinfektion immens wichtig um die Keime zu entfernen. Weitere Info dazu finden Sie hier.

  • Wie wähle ich das richtige Desinfektionsmittel aus?

    Ein gutes Desinfektionsmittel muss neben der notwendigen hygienischen Wirksamkeit auch eine sichere Handhabung gewährleisten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Begehung Ihrer Praxis

  • Warum findet eine Begehung statt?

    Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird behördenseitig durch sogenannte Praxisbegehungen überprüft. Sie dient der Patientensicherheit und dem Arbeitsschutz und liegt in der Verantwortung des Praxisinhabers.

  • Begehung Terminankündigung

    Praxisbegehungen ohne besonderen Anlass werden in der Regel im Vorfeld schriftlich angekündigt, damit bleibt Zeit zur Vorbereitung auf den Termin. Häufig wird ein sogenannter Selbstauskunftsbogen mit versendet, diesen muss der Inhaber der Zahnarztpraxis im Vorfeld der Praxisbegehung ausfüllen und zusammen mit ebenfalls angeforderten Unterlagen innerhalb einer angegebenen Frist an die Behörde zurückschicken. Nur wenn akute Gefahr im Verzug ist, erfolgen Praxisbegehungen unangekündigt.

  • Vorbereitung auf die Begehung

    Wir erstellen Hygienepläne und  bereiten Sie auf die behördliche Begehung vor. Auf Wunsch begleiten wir gern die Begehung in Ihrer Praxis.

  • Welche Unterlagen müssen für die Begehung vorhanden sein?

    Zum Beispiel der individualisierte Hygieneplan, der auf dem aktuellen Stand sein sollte, ein Desinfektions- und Reinigungsplan oder die Risikobewertung und Einstufung der Medizinprodukte.